Abfindungsrechner

Schätze deine mögliche Abfindung nach Monatsgehalt und Betriebszugehörigkeit (übliche Faustregel).

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Deine Angaben

Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf eine bestimmte Höhe. Die übliche Faustregel lautet 0,5 Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr. Die Steuer auf die Abfindung kann über die Fünftelregelung gemildert werden.
Abfindung (Faustregel)
10.000 €
Etwa 2.5 Monatsgehälter · 5 Jahre
Monatsbrutto
4.000 €
Faktor
0.5 pro Jahr
Abfindung (Schätzung)
10.000 €
So funktioniert's

Eine Frage der Verhandlung

Es gibt selten einen gesetzlichen Anspruch auf eine bestimmte Höhe. Als Orientierung gilt die Faustregel: 0,5 Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr. Die tatsächliche Abfindung hängt von der Verhandlung, dem Kündigungsgrund und einem möglichen Sozialplan ab.

Steuerlich ist die Abfindung voll steuerpflichtig, aber beitragsfrei in der Sozialversicherung. Die Fünftelregelung kann die Steuerlast abmildern.

Häufige Fragen

Die häufigsten Fragen

In der Regel nicht automatisch. Eine Abfindung wird meist im Aufhebungsvertrag oder bei einem Kündigungsschutzverfahren vereinbart, außer ein Sozialplan oder § 1a KSchG greift.
Die gängige Faustregel sind 0,5 Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr. Die tatsächliche Höhe ist Verhandlungssache.
Ja, sie ist steuerpflichtig, aber sozialabgabenfrei. Über die Fünftelregelung kann die Steuerlast gemildert werden.
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