Vom Brutto zum Netto in Deutschland
Vom Bruttogehalt gehen zuerst die Sozialabgaben ab (Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung, zusammen rund 21 % Arbeitnehmeranteil). Danach folgt die Einkommensteuer nach dem progressiven Tarif — abhängig vom Grundfreibetrag und der Veranlagung (Single oder Splitting).
Deshalb können zwei Personen mit gleichem Brutto unterschiedliches Netto haben: Familienstand, Kinder und Steuerklasse wirken sich auf das Ergebnis aus.
Die Steuer ist kein fester Prozentsatz: Nur der Teil des Einkommens in jeder Tarifzone wird mit dem jeweiligen Satz besteuert. Der Durchschnittssatz liegt daher immer unter dem Grenzsteuersatz.